Hausordnung Mehrfamilienhaus
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Was sollte in einer Hausordnung für ein Mehrfamilienhaus stehen?

In einer Hausordnung von Mehrfamilienhäuser oder auch Mehrparteienhäuser sind Rechte und Pflichten der Hausbewohner festgelegt. Es ist wichtig, dass die darin aufgeführten Bestimmungen nicht gegen ein Gesetz oder die im Mietvertrag festgelegten Rechte verstoßen. Hausordnungen sind für ein geordnetes und sicheres Zusammenleben mehrerer Wohneinheiten unumgänglich. Ein kostenloses Musterformular stellen wir zum kostenlosen Download bereit.

Inhaltsverzeichnis

Kurz zusammengefasst, welche Punkte in einer Hausordnung geregelt sind:

  • Ruhezeiten
  • Haussicherheit
  • Rauchen
  • Reinigung des Flurs
  • Nutzung von Treppenhaus und Kellerflur
  • Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Dachboden oder Waschküche
  • Müll
  • Schnee- und Glatteisbeseitigung
  • Grillen
  • Folgen bei Missachtung der Hausordnung

Ist in einem Mehrfamilienhaus eine Hausordnung verpflichtend?

Eine Hausordnung regelt das Miteinander der Bewohner und sorgt für eine ordnungsgemäße Nutzung des Gebäudes und seines Umfelds. Sie kann bestimmte Regeln zu Lärm, Müllentsorgung, Haustieren, Rauchen oder Nutzung von Gemeinschaftsräumen enthalten. Die Hausordnung wird in der Regel vom Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt und ist für alle Bewohner des Hauses bindend.

Eine Hausordnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus mit einer Eigentümergemeinschaft handelt, muss jedoch eine allgemeine Hausordnung ausgehängt werden, um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt vor, dass die Eigentümergemeinschaft die Hausordnung erstellt und der Verwalter diese bekannt macht.

Welche Punkte dürfen in einer Hausordnung geregelt sein ? 

✔ Ruhezeiten 

Sonn- und Feiertagsruhe von Mitternacht bis Mitternacht gilt für alle Bundesländer („Feiertagsschutz-Verordnung“, FSchVO). Die Nächte sind von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr am Morgen geschützt („Landesimmissionschutz-Gesetz“, LImSchG). Am Samstag gibt es eine längere Ruhezeit, die von 22 Uhr bis Sonntag um 24 Uhr gilt.
Im Wohnbereich ist an Sonn- und Feiertagen und werktags von 20 bis 7 Uhr der Einsatz von Gartengeräten wie Betonmischern, Hochdruckreinigern, Rasenmähern oder Rasentrimmern verboten („Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung“ § 7). 

✔ Hausreinigung

Gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Reinigung des Treppenhauses eine Verpflichtung des Vermieters, um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung zu gewährleisten. Diese Reinigungskosten werden als Teil der Gebäudereinigung betrachtet, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Der Vermieter kann diese Kosten gemäß § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. 

✔ Rauchen 

Wenn in einem Mietvertrag das Rauchen als Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache aufgeführt ist, dann stellt ein Verbot eine Einschränkung der Vertragsrechte dar. Wenn die Klauseln standardmäßig für die Wohnung gelten, sind sie ungültig. Wenn jedoch ein Rauchverbot nur für Gemeinschaftseinrichtungen in einem Mietvertrag festgelegt wird, ist dies in der Regel zulässig.

✔ Rollstühle, Kinderwägen oder Gehhilfen im Treppenhaus

Grundsätzlich müssen Treppen und Flure als Fluchtwege frei gehalten werden. Ein generelles Verbot gegen des Aufstellens von Kinderwägen, Gehhilfen und Rollstühlen wäre ungültig, solange dadurch kein Fluchtweg blockiert wird und andere Bewohner nicht unzumutbar eingeschränkt werden, muss das Abstellen erlaubt sein. 

✔ Müll 

Müll im Hausflur zu lagern ist untersagt. Stattdessen sollte er in den dafür vorgesehenen Mülltonnen regelmäßig und ordnungsgemäß verpackt entsorgt werden. Es ist wichtig, Müll ordnungsgemäß zu trennen. Sondermüll und Sperrgut dürfen nicht in diesen Behältern entsorgt werden, sondern müssen gemäß der Stadtverordnung separat entsorgt werden. 

✔ Grillen

Es gibt keine einheitliche juristische Interpretation zum kontroversen Thema des Grillens. In der Regel ist das Grillen auf Balkonen, Terrassen oder im Garten erlaubt. Jedoch haben Vermieter das Recht, das Grillen in ihren Wohnhäusern durch Vereinbarungen im Miet- oder Hausordnungskontrakt zu verbieten oder einzuschränken.

✔ Winterdienst

Der Verwalter des Hauses fertigt einen Plan für die Räumung an, der sichtbar ausgestellt wird. Es ist zwingend erforderlich, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Zeiten, zu beachten, zu denen geräumt werden muss oder bis wann dies erfolgt sein muss. Sollte ein Mieter des Hauses nicht in der Lage sein, zu den vorgeschriebenen Zeiten zu räumen, muss er einen Vertreter benennen. 

Welche Regelungen sind in der Hausordnung nicht erlaubt?

In der Hausordnung sollten gesetzliche Bestimmungen und ordnungsgemäßes Verhalten der Bewohner festgelegt werden. Allerdings gibt es auch Regelungen, die unzulässig sind. Zum Beispiel darf die Hausordnung keine diskriminierenden und rassistischen Bestimmungen enthalten. Auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist zu berücksichtigen. Verboten sind außerdem Anordnungen, die das private Leben und die Privatsphäre der Bewohner beeinträchtigen. Hierzu zählen das Verbot von Besuchern oder das Verbot von Musikinstrumenten. Des Weiteren ist es nicht zulässig, Pflanzen auf Balkonen zu verbieten oder das Trocknen von Kleidung im Freien zu untersagen. Auch das Verbot von bestimmten Haustieren, die nicht als gefährlich gelten, ist nicht erlaubt. Insgesamt sollte die Hausordnung immer im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen und die Rechte der Bewohner nicht einschränken.

Besuchsverbot

Generelles Verbot gegen Haustiere

✗ Kinderlärm

Bade- und Duschverbot nach 22 Uhr 

Verbot gegen das Abstellen von Kinderwagen oder ähnlichem

Nächtliche Nutzung des Aufzuges 

Übernachtsungsgäste der Mieter verbieten 

Grundsätzliches Verbot zum Musizieren

Generelle Untersagung von Waschmaschinen in der Wohnung

Muss die Hausordnung, ersichtlich im Hausflur hängen?

Die Validität einer Hausordnung hängt davon ab, wo der Mieter diese vorfindet; entweder als öffentlichen Aushang im Hausflur (z.B. auf einem schwarzen Brett) innerhalb eines Mehrparteienhauses oder als Teil des Mietvertrags. Eine im Treppenhaus angezeigte Hausordnung darf die Mietparteien nicht zu zusätzlichen Pflichten anhalten, welche über die im Mietvertrag vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hinausgehen. Solche „ordnenden Regelungen“ können die Schließzeiten der Haustür oder die Einhaltung von Ruhezeiten betreffen. 

Wenn ein Vermieter dem Mieter zusätzliche Aufgaben auferlegt, müssen diese Verpflichtungen entweder im Mietvertrag festgehalten oder in der Hausordnung enthalten sein. Wenn beispielsweise nur in der Hausordnung aufgehängt wird, dass der Mieter das Treppenhaus reinigen oder die Hecken im Gemeinschaftsgarten schneiden soll, so ist der Mieter nicht dazu verpflichtet. Ebenso gilt dies für den Winterdienst, der die regelmäßige Schneeräumung und das Bestreuen bei Glatteis umfasst. Wenn es spezielle Anordnungen zum Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse gibt, sollten diese auch im Mietvertrag enthalten sein. 

Muster Hausordnung: Wie sieht eine Hausordnung aus?

Entdecken Sie unser kostenloses Musterformular einer Hausordnung. Hier sind Aufgaben und Pflichten, sowie Sicherheit und Ordnung für das Zusammenleben aller Mitbewohner geregelt. 

Wir haben diese Hausordnung zum Wohl und für ein störungsfreies Zusammenleben der Bewohner, sowie zur angemessenen Pflege des Eigentums aller Bewohner dieses Hauses erlassen.

Sie legt die Verhaltensregeln für alle Mitbewohner des Hauses (Adresse) fest.

Wir bitten alle Bewohner, die in der Hausordnung enthaltenen Rechte und Pflichten ….

Sicherheit

Es ist wichtig, die Haus- und Kellertüren sowie Zugänge zu Innenhöfen und Garagen geschlossen zu halten, besonders während der Nachtruhe. Die Haustür sollte so verriegelt werden, dass sie von außen nur mit dem entsprechenden Schlüssel geöffnet werden kann.

Fluchtwege wie Haus- und Hofeingänge, Zufahrtswege, Treppenräume und Flure müssen jederzeit frei gehalten werden. Jeder Bewohner ist dazu angehalten, Gegenstände wie Möbel, Fahrräder und Schuhe aus den Fluren fernzuhalten. Nur Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ….

Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm

Arbeiten, die notwendige Wartung, Reparatur und Modernisierung von Gebäuden, Gärten oder innerhalb von Wohnungen erfordern und über den normalen Lärmpegel hinausgehen, sind nur erlaubt, wenn keine örtlichen Lärmschutzverordnungen gelten. Diese Arbeiten dürfen nur von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 18:00 Uhr und am Samstag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr durchgeführt werden. Vermeidung von vermeidbarem Lärm sollte auch während dieser Zeiten erfolgen. Jeder Mieter oder jede Mieterin ist verantwortlich dafür, dass unnötiger Lärm in der Wohnung, dem Gebäude, dem Hof und auf dem Grundstück vermieden wird. Es ist besonders wichtig, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 7:00 Uhr Rücksicht zu nehmen. Während dieser Ruhezeiten sollten Radios, Fernseher, CD-Player und ähnliche Geräte auf Zimmerlautstärke gestellt werden.

Während der Mittagsruhe (13:00 bis 15:00 Uhr) und zwischen 19:00 und 8:00 Uhr dürfen keine Instrumente gespielt werden. In anderen Zeiten ist das Musizieren auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt.

An Sonn- und Feiertagen gelten ganztägig Ruhezeiten. Für Feiern ……

Kinder

Es ist angemessen, Rücksicht auf die Spielbedürfnisse von Kindern zu nehmen und dafür zu sorgen, dass sie ausschließlich auf den bestimmten Spielflächen spielen. Aus Gründen der Sicherheit dürfen sie nicht in Kellern, Tiefgaragen oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen verweilen.

Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen sowie Zelte und Planschbecken aufstellen, sofern es zu keiner unzumutbaren Belästigung der Mitmieter oder einer Beschädigung des Anwesens führt.

Reinigung

Es ist wichtig, dass das Haus und das Grundstück in einem sauberen und gepflegten Zustand gehalten werden.

Der Vermieter hat einen Reinigungsplan aufgestellt, demzufolge müssen die Mieter abwechselnd die Trepenhäuser, Treppen, Fenster, Dachbodenräume, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus reinigen.

Winterdienst

Die Vermieterin oder die Hausverwaltung erstellt einen Plan für das Räumen von Schnee. Wenn es schneit, ist der/die Mieter:in, der/die gemäß dem Plan zuständig ist, dafür verantwortlich, Gehwege, Innenhöfe und Zufahrten zu räumen und zu streuen, ….

Müll

Hausmüll darf nur in speziell dafür vorgesehenen Mülltonnen und Containern entsorgt werden, welche sich an einem bestimmten Standort befinden. Nach der Benutzung des Müllplatzes ist es die Pflicht des Mieters, diesen sauber zu hinterlassen. Der Müll muss in die Behältnisse geworfen werden und darf nicht daneben gestellt werden.

Der Müll muss gemäß den aktuellen Bestimmungen des Entsorgungsbetriebs getrennt werden.

Sondermüll und Sperrgut müssen nach den städtischen Vorschriften entsorgt werden. Eine Entsorgung im Hausmüll ist nicht erlaubt.

Grillen und Rauchen

Es ist nicht erlaubt, Holzkohlegrills auf …

Lüften

Es ist wichtig, während kalten Perioden regelmäßig und ausreichend zu lüften, auch in Wohnungen. Hierfür ist es am besten, die Fenster kurzfristig zu öffnen. Jedoch ist es nicht erlaubt, die Räume, insbesondere die Küche, über das Treppenhaus …..

Haustieren

Es ist grundsätzlich gestattet, kleine Haustiere zu halten. Wenn es um die Haltung von größeren Tieren oder Hunden geht, muss zuvor das Einverständnis der Vermieter oder der Hausverwaltung …..

Missachtung der Hausordnung

Sofern die Mietenden diese hier aufgestellten Vorschriften nicht beachten oder gegen sie verstoßen, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Abmahnung auszusprechen. Bei wiederholter Abmahnung ist es dem Vermieter auch gestattet, dem Mieter fristlos zu ….

Änderungsrechte

Es steht dem/der Vermieter/in oder Hausverwaltung frei, Änderungen oder Anpassungen an dieser Hausordnung….

Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen Hausordnung und einer vertragsgebundenen Hausordnung?

Eine allgemeine Hausordnung gilt für alle Mieter eines Wohnkomplexes oder Hauses und wird vom Vermieter oder der Hausverwaltung aufgestellt. Sie regelt allgemeine Verhaltensregeln, wie beispielsweise Lärmemissionen oder die Müllentsorgung, um ein geordnetes Zusammenleben der Mieter zu gewährleisten.
Eine vertragsgebundene Hausordnung hingegen ist in der Regel Bestandteil des Mietvertrages. Hier werden spezifische Regeln festgelegt, die aufgrund besonderer Gegebenheiten oder Bedürfnisse des Vermieters oder der Mieter notwendig sind. Eine vertragsgebundene Hausordnung kann beispielsweise Regelungen zum Grillen auf dem Balkon, zum Zutritt von Besuchern oder zur Nutzung von gemeinschaftlichen Räumen enthalten.
Die vertragsgebundene Hausordnung hat eine höhere Verbindlichkeit als die allgemeine Hausordnung, da sie ein Teil des Mietvertrags ist und somit bei Zuwiderhandlung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. 

Sollte ein MFH aus verschiedenen Wohnungseigentümern bestehen, ist die Hausordnung von der Eigentümergemeinschaft festzulegen und wird auf einer Eigentümerversammlung abgestimmt. Sofern die Wohnung dem Eigentümer selbst gehört, ist dieser wie ein Mieter dazu verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.

Was passiert beim Verstoß gegen die Hausordnung?

Wenn ein Mieter gegen die Hausordnung wiederholt verstößt, kann der Vermieter ihn für sein Verhalten ermahnen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand die Ruhezeiten im Haus massiv verletzt, indem er nachts, weit über Zimmerlautstärke, Musik hört. Der Vermieter kann dem Mieter eine Abmahnung wegen Ruhestörung erteilen, um ihn einerseits zu warnen und andererseits aufzufordern, dieses Verhalten zu unterlassen. Wenn der Mieter sein Verhalten nicht ändert, kann ihm nach einer Abmahnung eine Kündigung drohen.

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Hausordnung Mietshaus: Was gilt, wenn Mieter und Wohnungseigentümer in einem MFH wohnen?

Wenn Wohnungen in einem Mehrparteienhaus unterschiedliche Eigentümer haben, legt die Eigentümergemeinschaft den Inhalt der Hausordnung fest. Dies geschieht in der Eigentümerversammlung. Wenn die Eigentümer selbst in der Wohnung leben, müssen sie sich genau wie ein Mieter an die Regeln der Hausordnung halten und für ein geordnetes und störungsfreies Zusammenleben sorgen.
Wenn eine Wohnung vermietet wird, ist es problematisch, dass die Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht automatisch auf den Mieter übergeht. Wenn die Mieterin gegen die Regeln verstößt, haftet der Wohnungseigentümer. Wenn Sie eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft vermieten, sollten Sie die Hausordnung unbedingt in den Mietvertrag aufnehmen. Als Eigentümer wissen Sie nicht, ob die Hausordnung in der Gemeinschaft geändert wird. Aus diesem Grund sollten Sie im Mietvertrag eine mögliche Änderung der Hausordnung offenhalten.

FAQ´s

Ein Vermieter hat die Möglichkeit, eine im Hausflur aushängende Hausordnung jederzeit zu ändern. Ist die Hausordnung jedoch Teil des Mietvertrages, liegt eine Änderung nicht allein in der Hand des Wohnungs- beziehungsweise Hauseigentümers. Er muss in diesem Fall auch die Erlaubnis seines Mieters beziehungsweise seiner Mieter einholen.

Eine Hausordnung sollte üblicherweise im Flur oder Teil des Mietvertrags sein. Für die Erhaltung des Hausfriedens, sollte ein schwarzes Brett im Eingangsbereich vorhanden sein, worauf ein Aushang der Hausordnung stattfinden kann. 

Die Abkürzung „MFH“ im Immobilienbreich, ist das Kürzel für Mehrfamilienhaus. 

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