Mieterselbstauskunft –
PDF Vorlage für künftigen Vermieter

Was ist eine Mieterselbstauskunft und wann wird eine PDF - Vorlage benötigt? 

Eine Mieterselbstauskunft – was ist das eigentlich? Die Mieterselbstauskunft wird bei einer Neuvermietung tatsächlich immer häufiger von Vermieter verlangt. Interessenten sind keinesfalls dazu verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen. Schließlich wird sie auch „freiwillige Mieterselbstauskunft“ genannt. Wird sie jedoch verlangt und im Gegenzug verweigert, kann es gut sein, dass sich der Vermieter für andere Bewerber entscheidet. Wer Informationen verschweigt, der wird oft kritisch betrachtet. Man kann dies auch als eine Art „Bewerbung“ beim zukünftigen Vermieter ansehen. 

Alle Fakten, sowie eine aktuelle PDF Vorlage zum Download erhalten Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Das wichtigste in Kürze: 

  • Mit einer Selbstauskunft für Mieter, besiegeln Interessenten ein ernsthaftes Interesse an dem besichtigten Wohnraum
  • Ein Vermieter darf keine Pflicht zur Vorlage des Formulares ausprechen, allerdings verlangen Vermieter immer häufiger diese
  • Mieter müssen keine persönlichen Fragen beantworten, wie z.B. Religion, Krankheiten, Familienplanung oder sexuelle Orientierung
  • Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, wer falsche Angaben gemacht hat, muss mit Konsequenzen leben
  • Alle Interessenten die in die Wohnung oder in das Haus einziehen möchten, müssen genannt werden
  • Um beim neuen Vermieter zu überzeugen, sollte eine vollständige „Bewerbung“ vorgelegt werden, dazu zählen unter anderem die Mieterselbstauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine Schufa-Auskunft 

Was kann ich unter einer Mieterselbstauskunft verstehen?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, welches potenzielle Mieter ausfüllen, um Angaben zu Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund und Ihrer Mietgeschichte zu machen. Die Selbstauskunft enthält Informationen wie Beschäftigungsstatus, Einkünfte und andere relevante Details. Anhand dieses Dokuments können Vermieter das potenzielle Risiko einer Vermietung an den Antragsteller einschätzen. Angaben über ein gefestigtes Arbeitsverhältnis und Einkommen sind zwar sehr private Informationen, im Gegenzug wird dem Mieter jedoch auch das hart erarbeitete Eigentum des Vermieters als Wohnraum angeboten. 

Insbesondere Vermieter, welche schon einmal mit Mietnomaden oder verspäteten Mietzahlungen zu tun hatten, verlangen dieses Schriftstück gerne vor Abschluss eines Mietvertrages. Durch die in der Selbstauskunft enthaltenen Informationen ist der Hintergrund eines Bewerbers grob ersichtlich. Dass die Mieterselbstauskunft verlangt wird, ist also keine böse Absicht oder Neugier der Vermieter, sondern dient zur eigenen Absicherung. Schließlich ist auch der Vermieter an einem unkomplizierten und stetigen Mietverhältnis interessiert.

Mieterselbstauskunft-neue-Wohnung

Welche Fragen beinhaltet eine Selbstauskunft für Mieter ?

Angaben zum Mietobjekt - Wohnung oder Haus:

  • Anschrift
  • Bezeichnung 
  • Gewünschter oder möglicher Mietbeginn

Angaben zu den Mietinteressenten und eventuellen Mitmietern:

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Kontaktdaten
  • Einkommen 
  • Arbeitgeber 
  • Arbeitsverhältnis 
  • Derzeitiger Vermieter 

Angaben weiterer Mitbewohner: 

  • Name, Anschrift (auch Kinder)
  • Verwandschaftsverhältnis 

Weitere Auskünfte über Mietinteressenten, die mit "ja" oder "nein" angekreuzt werden können: 

  • Bestehen Mietrückstände aus vorherigen Mietverhältnissen?
  • Wurden in den letzten 5 Jahren Räumungsklagen gegen Sie erhoben?
  • Wurden in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen gegen Sie eingeleitet?
  • Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?
  • Wurde in den letzten 5 Jahren ein Insolvenzverfahren gegen Sie eingeleitet?
  • Haben Sie Vorstrafen oder lag in den letzten 5 Jahren ein Haftbefehl im Rahmen eines Mietverhältnisses gegen Sie vor?
  • Beziehen Sie Sozialleistungen zur Zahlung der Miete und/oder Kaution?
  • Beabsichtigen Sie das Objekt gewerblich zu nutzen?

Zum Schluss stehen einige Aussagen, welche so übernommen werden und durch die Unterschrift bestätigt werden. Diese Aussagen bestätigen beispielsweise, dass der/die Unterzeichner sich in der Lage sieht/sehen, die im Mietvertrag festgelegten Zahlungen zu leisten. Hierbei handelt es sich um Miete und Nebenkosten, sowie die zu leistende Kaution. Zudem wird bestätigt, dass die Angaben wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Sollte die Beantwortung der Fragen nicht wahrheitsgemäß erfolgen, droht bei Aufdeckung einer Falschauskunft, die fristlose Kündigung. Schließlich wird noch dem Datenschutz genüge getan. Der potentielle Vermieter muss die Informationen vernichten, sobald er sie nicht mehr benötigt und darf sie außerdem nicht weitergeben. Nun folgen Ort, Datum und Unterschriften von Mietinteressenten und Vermieter.

1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem, insbesondere die Erbringung der Mietkaution, sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten.
2. Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.
3. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt
wird – wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt – hat der Vermieter diese Daten gemäß DSGVO unverzüglich zu vernichten.

_________________________          ________________________
   Ort, Datum                                      Unterschrift 

Dürfen Mieter lügen? 

Dies sollten Mieter vermeiden, sollte es sich hierbei um zulässige Fragen handeln, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen und im schlimmsten Fall das Mietverhältnis mit einer fristlosen Kündigung beenden. Wird die Schwindelei aufgedeckt und es handelt sich um die Beantwortung unzulässiger Fragen, müssen Mieter mit keinerlei Konsequenzen rechnen. Diese darf der Mieter falsch beantworten. 

Was gehört zur ungefragten Aufklärungspflicht der Mieter? 

Innerhalb des Rahmens der ungefragten Aufklärungspflicht müssen Mieter Auskunft geben, wenn die Mietkosten vom Jobcenter, Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern übernommen werden. Wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet sein, müssen Sie auch dies mitteilen. 

Was sind zulässige und was unzulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft?

Wie auch in vielen weiteren Dokumenten, sind auch in einer Selbstauskunft für Mieter nicht alle Fragen zulässig. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter fragen darf, jedoch müssen Mieter bei unzulässigen Fragen keine Antwort geben. Sinn einer Selbstauskunft vom Mieter ist, dass Vermieter Angaben zu den Einkommensverhältnissen erhalten und einschätzen können, ob die monatlichen Kosten gedeckt werden können. Hier haben Fragen nach Religion, nationaler Herkunft oder sexueller Ausrichtung nichts verloren. 

Aus der Sicht des Vermieters ist es natürlich wichtig, die geeigneten Mieter für jede Wohneinheit zu finden. Nicht nur die wirtschaftlichen Situation, sondern auch das private Umfeld sollten stimmen. In einigen Wohngebäuden leben eventuell viele Familien mit Kindern, da sind weitere Familien mit Kindern passender als ruheliebende Rentner. Selbstverständlich setzt sich eine Entscheidung des Vermieters aus zahlreichen Kriterien zusammen und die Selbstauskunft trägt positiv dazu bei, diese zu treffen.

Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft: 

  • Familienplanung
  • Behinderung
  • Mitgliedschaften in Parteien
  • Nationlität
  • Religion
  • Hobbies oder Musikgeschmack
  • Krankheiten 
  • Sexueller Ausrichtung 

Zulässige Fragen im Rahmen der Mieterselbstauskunft: 

  • Familienstand
  • Name, Anschrift der Mieter 
  • Anzahl und Alter der Interessenten
  • Arbeitgeber und Arbeitsverhältnis
  • Haustieren, die genannt werden müssen 
  • Mietschulden 
  • Einkommenspfändung 

Ähnlich wie auch bei einem geplanten Arbeitsverhältnis sind auch bei einer Mietabsicht nicht alle Fragen rechtlich zulässig. Dies ist, für dieses Art von Selbstauskünften, in § 242 des BGB geregelt.

Woher bekomme ich eine Selbstauskunft und wann benötige ich sie?

In manchen Fällen haben Vermieter bereits Vordrucke, welche sie nach der Wohnungsbesichtigung an infrage kommende Mietinteressenten aushändigen. Wer zum Besichtigungstermin eine bereits ausgefüllte Selbstauskunft mitbringt, sammelt eventuell direkt Pluspunkte. Insbesondere bei der aktuell schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt wird es sicherlich zahlreiche Bewerber auf jedes Objekt geben.

Um einen guten Eindruck zu hinterlassen, sind vollständige Unterlagen unabdinglich. Werden diese durch eine bereits ausgefüllte Selbstauskunft ergänzt, kann dies nur vorteilhaft sein. Es zeugt von Gewissenhaftigkeit und einer perfekten Vorbereitung.

 

Das interaktive Formular zur Mieterselbstauskunft steht hier zum kostenlosen Download bereit. Die PDF-Vorlage lässt sich problemlos ausfüllen und anschließend ausdrucken. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, sowie eine Schufa Auskunft mitzubringen könnte sich ebenfalls positiv auswirken, ist aber keine Pflicht. Erst nach erfolgter Besichtigung ist es sinnvoll, dem Vermieter die vollständigen Unterlagen zu übergeben. Achten Sie in jedem Fall auf wahrheitsgemäße Angaben beim Ausfüllen der Unterlagen.

Wie bereite ich mich auf einen Besichtigungstermin vor? 

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus zur Miete, ist die erste Hürde der Besichtigungstermin. Wahrscheinlich wird Ihnen der künftige Vermieter bereits bei Besichtigung einige Fragen stellen, haben Sie ernsthaftetes Interesse, sollten Sie diese Fragen vor Ort beantworten um Pluspunkte zu sammeln und das Haus oder Wohnung zu bekommen. Die Abgabe der Mieterselbstauskunft beim Besichtigungstermin erfolgt meist am Ende, damit besiegeln Mieter Ihr berechtigtes Interesse. 

Unsere Empfehlung ist es, dass Mietinteressenten für den künftigen Vermieter, bei ernsthaften Interesse eine Mieterselbstauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine Schufa-Auskunft vorlegen und somit Ihre Chancen auf das Haus oder in die Wohnung einzuziehen maximieren. Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, legen Sie noch eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei und überreichen Sie diese, in einer Mappe oder per Mail persönlich an den Vermieter. 

Was kostet die Mieterselbstauskunft?

Wie schon erwähnt, bieten wir das interaktive Formular für die Mieterselbstauskunft zum kostenlosen Download an. Es sind keine Gebühren an andere Stellen zu entrichten, da das Dokment kostenlos von Mieter und Vermieter ausgedruckt werden kann.

Da es von Mietern selbst ausgefüllt wird, fallen auch keine Kosten für das Ausfüllen der Mieterselbstauskunft an. Anders verhält es sich bei der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, welche zu möglichen geforderten Unterlagen gehören kann. Wir wünschen viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

Für Vermieter: 

Steht die Entscheidung, für Ihre zukünftigen Mieter, geht es an die Erstellung des Mietvertrages. Denken Sie in diesem Zuge an Ihre Pflicht, der Ausstellung einer Vermieterbescheinigung/ Wohnungsgeberbescheinigung. Nehmen Sie hierfür, die Selbstauskunft zur Hand und nennen alle Bewohner – nicht alle werden auch im Mietvertrag stehen. Eine Vermieterbescheinigung ist wichtig für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Weitere Informationen finden Sie hier in unserem Video oder in unserem Artikel mit kostenlosem Dokument zum Ausfüllen. 

FAQ´s

Vermieter sind verpflichtet, die Daten, die keine Bedeutung für das Mietverhältnis mehr haben zu vernichten. Bedeutet alle Daten die abgesagten Mieter zugehören, zu vernichten oder zurück zu senden. 

Im Verbindung zum Mietvertrag möchte jeder Vermieter wissen, ob Mieter diesen finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Sollte ein Grundsicherungsträger die Mietkosten, für Sie übernehmen, oder kommen die Kosten der Wohnung vom Sozialamt, zählt dies zur ungefragten Aufklärungspflicht gegenüber neuen Vermietern. Die Mieter müssen aber nichts persönliches angeben, dies gehört zu den nicht zulässigen Fragen einer Mieterselbstauskunft. 

Nein, die Abgabe der einer ausgefüllten Mieterselbstauskunft ist nicht verbindlich. Sie kann die Chancen erhöhen, dass Mieter den Zuspruch für das Mietverhältnis und den Mietvertrag erhalten, jedoch müssen Mieter dem nicht zustimmen. 

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft von Mietern, hierbei wird von dem ein und dem selben Dokument gesprochen. 

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