Vermieterbescheinigung – Wohnungsgeberbestätigung

Was Sie als Vermieter zur Vermieterbescheinigung wissen müssen

Seit dem Jahr 2015 gibt es die Pflicht einer Vermieterbescheinigung auch Wohnungsgeberbestätigung genannt. Was genau eine solche Bescheinigung ist und welche Pflichten es für Sie als Vermieter dabei gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Im Jahr 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. In Deutschland bestand schon vorab eine allgemeine Meldepflicht, die bis dato von den jeweiligen Ländern geregelt wurde. Durch das neue Gesetz wurde das Meldewesen vereinheitlicht. So wurde der länderübergreifende Austausch von Meldedaten erleichtert und diverse Behörden haben nun die Möglichkeit, deutschlandweit auf diese Daten zuzugreifen.

Laut diesem Gesetz muss der neue Mieter beim Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung vorlegen, damit er sich ummelden beziehungsweise anmelden kann. Tatsächlich ist die Vermieterbescheinigung keine neue Erfindung. Es gab sie bereits bis zum Jahr 2000 und wurde dann wieder abgeschafft. Grund für die Wiedereinführung ist das Verhindern von Scheinanmeldungen, um so Kriminalität vorzubeugen.

Daneben haben viele die Möglichkeit, sich bei einem bestimmten Einwohnermeldeamt anzumelden, auch genutzt, um sich Vorteile zu erschleichen. So haben sich beispielsweise Familien mit Schulkindern eine Scheinadresse in einem Stadtteil besorgt, damit die Kinder dort zur Schule gehen können. Tatsächlich wurden solche Adressen auch gegen Geld weitergegeben. Mit der Vermieterbescheinigung ist dies nun nicht mehr möglich. Die schriftliche Bestätigung muss jedoch nur bei einem Einzug vorgelegt werden.

Wer stellt die Vermieterbescheinigung aus?

Die Vermieterbescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsbescheinigung oder auch Bescheinigung des Wohnungsgebers genannt, muss laut Paragraph 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) vom Vermieter beziehungsweise Wohnungsgeber ausgestellt werden. Als Vermieter können Sie hierfür auch eine beauftragte Person, zum Beispiel eine Hausverwaltung, einsetzen.

Was passiert wenn die Wohnungsbescheinigung nicht ausgefüllt wird?

Für den Vermieter sieht das Gesetz eine sogenannte Mitwirkungspflicht vor. So steht also nicht nur der Mieter in der Pflicht, sich wahrheitsgemäß an- und abzumelden. Als Vermieter sind Sie ebenso verpflichtet, Ihrem Mieter eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Sollten Sie dies Ihrem Mieter verweigern, kann Ihnen eine Strafe von bis zu 1.000 Euro drohen.

Hierbei sollten Sie auch die Zeit im Auge behalten. Da ein Mieter verpflichtet ist, einen Umzug innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sollten Sie die Vermieterbescheinigung zeitnah ausstellen. Es hat sich bewährt, diese direkt nach dem Einzug anzufertigen. Manche Vermieter handhaben es auch so, die Vermieterbescheinigung bereits bei der Schlüsselübergabe zu überreichen. Auf diese Art gerät es von Seiten des Vermieters nicht in Vergessenheit.

Was muss in die Wohnungsgeberbestätigung hinein?

Laut dem Bundesmeldegesetz sind die folgenden Angaben in einer Wohnungsgeberbestätigung verpflichtend:

  • Name und Anschrift des Vermieters/Wohnungsgebers
  • Der meldepflichtige Vorgang (Handelt es sich um eine Anmeldung oder Abmeldung?)
  • Das Ein- oder Auszugsdatum
  • Der Name der meldepflichtigen Person/en (Mieter)

Grundsätzlich ist die Vermieterbescheinigung also ein sehr simples Dokument, das jedoch trotzdem einige Fallstricke bereithält. So werden bei den meldepflichtigen Personen oft nur diejenigen angegeben, die die Wohnung gemietet haben, also im Mietvertrag stehen. Aber hier gehört wirklich jede Person, also auch die in der Wohnung lebenden Kinder, mit drauf. Alle müssen jeweils mit ihrem vollständigen Namen genannt werden.

Vermieterbescheinigung-Wohnung

Als Vermieter haben Sie auch die Möglichkeit, die Vermieterbescheinigung elektronisch zu übermitteln. Hierfür muss vorab jedoch ein Zugang mit entsprechenden Zugangsdaten eingerichtet werden, die der Vermieter beim Einwohnermeldeamt beantragen kann. Grundsätzlich besteht für Sie aber keine Pflicht für die Übermittlung und eine Anmeldung zur elektronischen Datenübermittlung lohnt sich nur bei der Verwaltung vieler Immobilien.

Was ist, wenn die Vermieterbescheinigung nicht korrekt ausgefüllt wird?

Ebenso wie Sie als Vermieter verpflichtet sind, überhaupt eine Vermieterbescheinigung auszufüllen, so sind Sie auch in der Pflicht, alle Angaben korrekt vorzunehmen. Es sollte nicht nur Ihr Mieter Wert auf die Korrektheit der Angaben legen, sondern auch Sie als Vermieter. Wenn Angaben vergessen worden sind, gibt es die Möglichkeit, die vollständige Bescheinigung neu einzureichen. Sollten Sie als Vermieter wissentlich falsche Angaben machen, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie Ihrem Mieter eine Scheinauskunft erstellen.

Das Auskunftsrecht des Vermieters bei der Meldebehörde

Auf den ersten Blick scheint die Vermieterbescheinigung für Sie als Vermieter mehr Fluch als Segen zu sein, bedeutet sie doch einen erhöhten Mehraufwand. Allerdings haben Sie durch das neue Meldegesetz auch einen Vorteil. Denn als Vermieter haben Sie seit dem Jahr 2015 die Möglichkeit eines Auskunftsrechts bei der verantwortlichen Meldebehörde. Sie dürfen hier um Auskunft bitten, wer bei Ihnen im Haus oder der Wohnung gemeldet ist. So können Sie herausfinden, ob jemand ohne Ihr Wissen seine Wohnung untervermietet hat. Dieses Auskunftsrecht steht Ihnen als Vermieter komplett kostenfrei zur Verfügung. Anders herum gilt dieses Auskunftsrecht auch für die Meldebehörde. Stellt diese bei Ihnen eine Anfrage, sind sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, wer bei Ihnen im Haus oder der Wohnung lebt.

Buchempfehlungen für Vermieter:

Wird die Vermieterbescheinigung bei einer Untervermietung benötigt?

Die Vermieterbescheinigung wird auch bei einer Untervermietung benötigt. Das ist zum einen dann der Fall, wenn die komplette Wohnung zeitweise oder dauerhaft untervermietet wird. Gleiches gilt auch für die Untervermietung einzelner Zimmer, wie es bei Wohnungsgemeinschaften meist üblich ist. Allerdings sind die Regeln, wer die Bescheinigung ausfüllen muss, etwas anders. Denn in diesem Fall gilt nicht der Vermieter als Wohnungsgeber, sondern der Hauptmieter. In diesem Fall muss also der Hauptmieter die Vermieterbescheinigung ausfüllen und mit seiner Anschrift versehen und nicht Sie als Vermieter. Allerdings muss der Vermieter als Eigentümer der Wohnung in der Bescheinigung genannt werden.

Ist eine Vermieterbescheinigung bei Auszug verpflichtend?

Vermieterbescheinigung-Übergabe-Wohnung

Bei Einführung des Gesetzes war die Vermieterbescheinigung auch bei einem Auszug verpflichtend. Doch bereits ein Jahr später wurde diese Pflicht wieder aufgehoben, da die lückenlose Verfolgung durch die Vermieterbescheinigung bei Anmeldung möglich war.

Trotzdem besteht diese Pflicht in einem Fall weiterhin, der allerdings oft vergessen wird. Sollte Ihr Mieter ins Ausland ziehen, muss er sich ordnungsgemäß abmelden und hierfür einen entsprechenden Nachweis des Vermieters vorlegen. So soll verhindert werden, dass der Mieter unbemerkt noch eine Wohnung in Deutschland unterhält. Den Umzug ins Ausland können Sie Ihrem Mieter ebenfalls mit unserem Dokument, der Vermieterbescheinigung, bestätigen.

Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

Ja. Tatsächlich enthält das Bundesmeldegesetz Ausnahmen von der Meldepflicht. Sofern jemand bereits bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet ist und aus z.B. beruflichen Gründen eine andere Wohnung oder ein Haus nur kurzfristig bezieht, allerdings nicht länger als sechs Monate, ist er für diese sechs Monate von der Meldepflicht befreit. Für Personen, die ihren Wohnsitz ansonsten im Ausland haben und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht erst nach einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten.

Als Vermieter müssen Sie in diesen beiden Fällen also keine Vermieterbescheinigung ausfüllen.

Nach Ablauf der sechs bzw. drei Monate besteht jedoch eine Pflicht zur Anmeldung, die wie üblich innerhalb von zwei Wochen mit einer Ausstellung der Vermieterbescheinigung und Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen muss.

Wie sieht die Vermieterbescheinigung aus? Ausfüllbare Vorlage/Muster als PDF

Für die Vermieterbescheinigung gibt es kein einheitliches behördliches Dokument. Dieses kann also von Ihnen als Vermieter oder der verantwortlichen Hausverwaltung selbst erstellt werden.

Neben dem Namen und Anschrift des Vermieters, den Angaben zum Mieter und dem Ein- beziehungsweise Auszugsdatum sollte auf der Vermieterbescheinigung eine entsprechende Klausel eingebaut werden, die auf die Richtigkeit der gemachten Daten hinweist. Außerdem muss der Ort und das Datum der Ausstellung angegeben werden. Zuletzt muss der Wohnungsgeber (Vermieter) die gemachten Angaben durch seine Unterschrift bestätigen.
Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, haben wir ein entsprechendes Formular vorbereitet. Dieses können Sie sich bei uns kostenlos herunterladen, ausdrucken und anschließend bequem ausfüllen. Mit unserer ausfüllbaren PDF Vorlage können Sie sich sicher sein, dass alle erforderlichen Angaben auf der Vermieterbescheinigung enthalten sind.

FAQ´s - Häufig gestellte Fragen

Die Pflicht eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, liegt bei jedem Vermieter. Seit dem Jahr 2015, in dem das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten ist, ist jeder Vermieter verpflichtet seinen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) auszustellen. Der Mieter muss diese bei der zuständigen Meldebehörde vorlegen?

Nein. Ein Mietvertrag ersetzt keine Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung. Achtung! Die Vermieterbescheinigung/Wohnungsgeberbestätigung muss innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.

Ihr Vermieter ist laut Bundesmeldegesetz §19 Abs. 1, das seit 2015 in Kraft getreten ist, verpflichtet dieses Dokument auszufüllen und auszuhändigen. In manchen Fällen, kann dies auch eine Hausverwaltung übernehmen.

Sie können eine Wohnungsgeberbestätigung/Vermieterbescheinigung, im Internet downloaden. Unsere interaktive PDF, kann kostenlos heruntergeladen werden und ausgefüllt dem neuen Mieter übergeben werden.

Jetzt Haus bewerten lassen

Füllen Sie in nur 3 einfachen Schritten das nebenstehend Formular komplett aus und senden Sie dieses an uns ab:

Hausverkauf Unterlagen

Jetzt Wohnung bewerten lassen

Füllen Sie in nur 3 einfachen Schritten das nebenstehend Formular komplett aus und senden Sie dieses an uns ab:

Wohnung verkaufen und bewerten – Eigentumswohnung erfolgreich verkaufen

Jetzt Mehrfamilienhaus bewerten lassen

Füllen Sie in nur 3 einfachen Schritten das nebenstehend Formular komplett aus und senden Sie dieses an uns ab:

Mehrfamilienhaus verkaufen

Jetzt Wohnungspaket bewerten lassen

Füllen Sie in nur 3 einfachen Schritten das nebenstehend Formular komplett aus und senden Sie dieses an uns ab:

Immobilienbewertung