Wohnungsverkauf Unterlagen

Sie planen den Verkauf Ihrer Wohnung? Dann haben Sie bestimmt schon mitbekommen, dass hierfür eine Vielzahl an Unterlagen notwendig sind. Alle im Blick zu behalten, kann sehr schnell unübersichtlich werden. Die Gefahr ist groß, dass wichtige Dokumente vergessen werden und sich der Wohnungsverkauf so verzögert. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite alle notwendigen Unterlagen für den Wohnungsverkauf übersichtlich und mit Erklärungen vor. Mit der dazugehörigen Checkliste zum Download werden Sie nichts vergessen.

Inhaltsverzeichnis

Wofür Sie die Wohnungsverkauf Unterlagen benötigen

Die wichtigsten Unterlagen sind die für den Notar. Auch der neue Eigentümer der Immobilie möchte oftmals Einsicht in die Unterlagen bekommen, um seine Kaufentscheidung besiegeln zu können. Falls der Käufer beim Kauf beabsichtigt, die Wohnung fremd zu finanzieren, benötigt er die Unterlagen für die finanzierende Bank. Sollten diese Unterlagen oder auch nur Teile davon fehlen, kann der Immobilienverkauf nicht abgeschlossen werden. Das ist ärgerlich für alle Parteien und zieht den Verkaufsvorgang unnötig in die Länge. Im schlimmsten Fall springt der neue Eigentümer der Wohnung sogar noch ab.
Vor dem Verkauf wird immer der aktuelle Wert Ihrer Eigentumswohnung ermittelt. Nur so kann schließlich ein fairer Verkaufspreis festgelegt werden. Für die Wertermittlung sind diverse Informationen aus verschiedenen Dokumenten, wie beispielsweise dem Grundbuchblatt, notwendig. Mit diesen Informationen kann dann anhand eines anerkannten Wertermittlungsverfahrens der Wohnungswert ermittelt werden. Möchten Sie einen Makler mit dem Verkauf beauftragen, erledigt dieser meist die Unterlagenprüfung und kann fehlendes für Sie anfordern. Auch für die Erstellung eines Exposé sind diverse Informationen aus den Unterlagen unumgänglich.

Wohnungsverkauf Unterlagen: Welche Unterlagen Sie für den Wohnungsverkauf benötigen... Erfahren Sie, welche das sind und was sie bedeuten. Plus Checkliste zum Download.

Wohnungsverkauf Unterlagen: Welche Unterlagen brauchen Sie für die Wertermittlung

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Wohnung privat verkaufen oder diese Aufgabe an einen Experten übergeben, brauchen Sie unter anderem folgenden Unterlagen:

  • Aktuellen Grundbuchauszug
  • Flurkarte, Lageplan
  • Grundriss, bemaßt
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Teilungserklärung
  • Denkmalschutzbestimmungen
  • Auflistung der Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Mietvertrag (bei Vermietung)
  • Wohn- und Nutzrechte
  • Kopien aller Gebäudeversicherungen
  • Energieausweis
  • Grundsteuerbescheid
  • Wirtschaftsplan
  • Rücklagenübersicht

 

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Wohnungsverkauf Unterlagen – Die Dokumente für den Notar, den Käufer und die Bank

Der Termin beim Notar ist das wichtigste Ereignis beim Verkauf einer Eigentumswohnung. Hier findet der Besitzerwechsel (Käufer und Verkäufer) statt und der Kaufvertrag unterzeichnet. Die Übertragung des Eigentums kann jedoch nur vollzogen werden, wenn dem Notar an diesem Tag alle wichtigen Unterlagen vorliegen. Normalerweise ist es so, dass der Notar diese bereits vor dem Termin erhält. Da einige Unterlagen eventuell beantragt werden müssen, sollten Sie genug Zeit für die Beschaffung dieser Unterlagen einplanen. Ansonsten kann es passieren, dass der Notartermin verschoben werden muss.
Daneben werden die Unterlagen schon vorab vom Kaufinteressenten benötigt. Nur so kann dieser eine objektive Prüfung der Wohnung vornehmen und eine Entscheidung für oder gegen den Kauf der Wohnung treffen. Sollte der Käufer eine Fremdfinanzierung der Wohnung planen, muss er diese Dokumente der Bank vorlegen. Ansonsten kann die Bank einer Finanzierung nicht zustimmen.

Die wichtigsten Unterlagen für Ihren Wohnungsverkauf erklärt

Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)

Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse festgehalten. Für Wohnungen gibt es ein spezielles, das sogenannte Wohnungsgrundbuch. Im Gegensatz zum Grundbuch, in dem die Eigentumsverhältnisse für Grundstücke festgehalten sind, findet man hier das grundstücksgleiche Recht des Wohnungseigentums. In diesem sind alle maßgeblichen Rechte und Pflichten für das Wohnungseigentum aufgeführt. Der Grundbuchauszug darf nicht älter als drei Monate sein.

Flurkarte

Mit Hilfe der Flurkarte können sich Kaufinteressenten einen Überblick über die Grundstücksgrenzen, Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen sowie über Gebäude und das Straßennetz in der Umgebung machen. Enthalten sind Grundstückskenndaten, wie die Lage des Hauses, die Bebauung und die Flur- sowie Flurstücknummern.

Bemaßter Grundriss

Der maßstabgerechte Grundriss der Wohnung enthält alle einzelnen Wohnräume und gegebenenfalls weitere Nutzflächen, wie eine Terrasse oder Garten. Von Kaufinteressenten wird ein detaillierter Grundriss benötigt. Je mehr Informationen ein Grundriss enthält, umso besser können sich Interessenten das spätere Wohnen in den Räumen vorstellen.

Wohn- und Nutzflächenberechnung

Die Nutzfläche ist der Überbegriff für die gesamte Fläche einer Immobilie, die vom Eigentümer genutzt werden kann. Allerdings ist nicht jede Nutzfläche automatisch Wohnfläche, wie zum Beispiel der Keller. Zur Wohnflächenberechnung gehören die tatsächlich bewohnbaren Räume wie Wohnzimmer, Bad oder Küche. Auch ein Balkon wird nur anteilig zur Wohnfläche gezählt.

Abgeschlossenheits-bescheinigung

Aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird ersichtlich, dass Ihre Wohnung von fremden Wohnungen getrennt ist. Das bedeutet, dass ein abschließbarer Zugang zur Wohnung und gegebenenfalls weitere zur Wohnung gehörenden Räume bestehen.

Teilungserklärung

In der Teilungserklärung ist klar geregelt, was Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum im Haus ist und was genau zur Wohnung gehört. Dieses notariell beurkundete Dokument besteht aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung, dem Aufteilungsplan und der Gemeinschaftsordnung.

Denkmalschutzbestimmungen

Wenn das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, unter Denkmalschutz steht, muss das nachgewiesen werden. Änderungen an Denkmalschutzobjekten, wie beispielsweise energiesparende Umbaumaßnahmen, können nur unter Zustimmung der Denkmalschutzbehörde vorgenommen werden

Auflistung der bisher erfolgten Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Regelmäßige Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen können leicht den Verkaufspreis Ihrer Wohnung steigern. Das betrifft natürlich auch solche Maßnahmen, die am gesamten Haus vorgenommen werden. Diese sollten beim Wohnungsverkauf also genau aufgelistet und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden. Erstellen Sie eine Auflistung der Rechnungen über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Mietvertrag, sofern vermietet

Sollte die Wohnung vermietet sein, ist der aktuelle Mietvertrag auszulegen. So kann der Interessent sehen, welche zukünftigen Erträge möglich sind und welche Besonderheiten der Mietvertrag beinhaltet

Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte

Wohn- und Nutzungsrechte sind im Grundbuch aufgeführt und stehen meist in Verbindung mit einer Schenkung. Durch einen Vertrag wird hier geregelt, dass eine Partei befugt ist, die Wohnung zu bewohnen (oft auf Lebenszeit), ohne selbst Eigentümer zu sein. Sollte ein solcher Vertrag bestehen, ist es zwar möglich, die Wohnung zu verkaufen, jedoch muss mit einem Abschlag beim Verkaufspreis gerechnet werden.

Kopien aller Gebäudeversicherungen

Die Verträge von Gebäudeversicherungen gehen bei einem Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Auch wenn der neue Eigentümer, hier Sonderkündigungsrechte hat, können sie für ihn aufgrund eines attraktiven Versicherungspreises und während der Übergangszeit trotzdem interessant sein.

Gültiger Energieausweis

Im Energieausweis ist die energetische Bewertung des Gebäudes (Energieverbrauch) festgehalten. Mit diesem wird für den potenziellen Käufer ersichtlich, welche Kosten im Bereich Heizung und Warmwasser in Zukunft auf ihn zukommen können. Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

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Aktueller Grundsteuerbescheid

Die jährlichen Steuerabgaben für die Wohnung werden aus dem Grundsteuerbescheid ersichtlich. Für den potenziellen Käufer sind diese Informationen wichtig, um zukünftige Ausgaben kalkulieren zu können.

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird auf Basis der letzten Jahresabrechnung erstellt. Ebenfalls wird darin eine Prognose für das Folgejahr aufgestellt, darin enthalten sind unter anderem die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentum. Daraus abgeleitet ergibt sich das Hausgeld. Er ist meist in den Protokollen der Eigentümerversammlung zu finden.

Rücklagenübersicht

Alle Wohnungseigentümer bilden gemeinsam Instandhaltungsrücklagen. Dieses gesparte Guthaben wird für die Instandhaltung des Gebäudes verwendet. Eine Übersicht über diese Rücklagen, ist meist bei den Unterlagen von der beauftragten Hausverwaltung zu finden. Die Rücklagen gehen bei einem Verkauf an den Käufer über.

Checkliste für Wohnungsverkauf zum Download

Um Ihnen das Sammeln der Unterlagen für den Verkauf zu erleichtern, haben wir für Sie eine Checkliste mit allen relevanten Unterlagen vorbereitet. In dieser können Sie jedes Dokument abhaken, sodass am Beurkundungstermin alle Dokumente vorliegen. Laden Sie unsere Checkliste ganz einfach kostenlos herunter.

FAQ´s

Grundsätzlich muss der Verkäufer, dem Käufer alle Unterlagen übergeben, die mit dem Grundstück und dem Gebäude, dieses den Besitzer gewechselt hat, zu tun haben. Dazu zählen unter anderem Grundrisse, Baubeschreibung und eine Flurkarte

  • Erstellung eines überzeugenden Exposés
  • Eine professionelle Ermittlung des Verkaufspreises, mit allen einkalkulierten Faktoren, wie z.B. die Lage und der Zustand der Wohnung
  • Eine Zusammenfassung der letzten Eigentümerversammlungen
  • Beschlüsse aus der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Überprüfung der Unterlagen, die Sie beim Wohnungsverkauf benötigen bzw. vorlegen müssen
  • Überprüfen Sie, dass Sie einen vollständigen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt angefordert haben
  • Möchten Sie vermietet verkaufen, sprechen Sie den Verkauf auch bei Ihren Mietern an
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Steuer – ID
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass

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