Informationen zur Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Alle wichtigen Informationen zur Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie? Bei einem Immobilienverkauf wird in den meisten Fällen ein Makler eingeschaltet. Kommt es zum Verkaufsabschluss, wird eine Maklerprovision fällig. Doch wer übernimmt die Kosten und wie hoch sind sie? Alles, was Sie zur Maklerprovision wissen müssen.

Was ist eine Maklerprovision?

Ganz einfach gesagt, ist eine Maklerprovision ein Honorar, dass der Makler für den erfolgreichen Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses erhält. Eine Provision fällt auch an, wenn eine Wohnung mit Hilfe eines Maklers neu vermietet wird.

Der Makler wird jedoch nur belohnt, wenn er Erfolg mit seiner Vermittlung hatte. Seine Provision steht ihm also nur dann zu, wenn die Wohnung oder das Haus verkauft beziehungsweise vermietet wurde.

Warum wird eine Provision fällig?

Ein Makler wird von einer Privatperson eingesetzt, wenn diese sich nicht selbst mit dem Verkauf oder der Vermietung der eigenen Immobilie beschäftigen möchte. Gerade bei Menschen, die ihre Immobilie verkaufen wollen, aber es sich selbst auf Grund mangelnder Kenntnisse nicht zutrauen, wird oft ein Makler eingeschaltet.

Zunächst besichtigt der Makler die zu verkaufende Immobilie. Auf Basis dieser Besichtigung erstellt er ein Exposé, mit welchem er dann Anzeigen in Zeitungen beziehungsweise auf Online-Plattformen schaltet. Der Makler gibt auch eine Empfehlung über die Höhe des Verkaufspreises ab und schätzt die Immobilie meist nach eigenen Erfahrungen ein.

Er kümmert sich ebenso um die Besichtigungstermine mit Interessenten und verhandelt mit diesen über den Kaufpreis. Er ist quasi das Bindeglied zwischen Verkäufer und Käufer.

Informationen zur Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Wer muss die Maklerprovision bezahlen?

Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst zwischen Vermietung und Verkauf unterschieden werden.

Seit 2015 gilt bei der Vermietung von Immobilien das Bestellerprinzip. Das heißt, wer den Makler beauftragt, muss diesen auch bezahlen.

Anders sieht es beim Verkauf einer Immobilie aus. Grundsätzlich kann hier frei entschieden werden, wer den Makler bezahlt. Hier wird erstmal zwischen einer Innenprovision, einer Außenprovision und der Mischform unterschieden. Zusätzlich dazu gibt es verschiedene Regelungen innerhalb des jeweiligen Bundeslandes.

Innenprovision

Bei der Innenprovision wird die Provisionszahlung zwischen dem Verkäufer und dem Immobilienmakler vereinbart. Die Provision wird hier vom Verkäufer übernommen. Diese wird dann allerdings in den Angebotspreis für den Käufer mit eingerechnet und bleibt für diesen unsichtbar.

Außenprovision

Wenn Sie in einem Immobilienangebot eine Maklerprovision sehen, handelt es sich um eine sogenannte Außenprovision. Diese muss durch den Käufer entrichtet werden. Im Gegensatz zur Innenprovision hat der Käufer hier aber die Möglichkeit, über die Höhe der Provision zu verhandeln.

Mischform

Hier wird die anfallende Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Die Verteilung unterscheidet sich hier von Bundesland zu Bundesland.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Außenprovision, bei der also der Käufer die komplette Maklercourtage übernimmt, war bisher vor allem in Hessen, Berlin, Hamburg und Brandenburg üblich.

In Bayern war dies zwar nicht üblich, konnte allerdings durch einen entsprechenden Vertrag ebenso geregelt werden.

Seit 23.12.2020 gibt es allerdings ein neues Gesetz, dass eine Aufteilung der Courtage gesetzlich regelt. Wie dieses neue Gesetz die Provisionszahlung genau regelt, erfahren Sie in einem gesonderten Beitrag zur Neuregelung der Maklerprovision.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision unterliegt keiner einheitlichen Regelung und darf damit frei bestimmt werden. Allerdings gibt es Richtwerte, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Grundsätzlich wird von einer Höhe der Maklercourtage von 3,57 % bis 7,14 % gesprochen.

Wenn man sich die marktüblichen Provisionen für den Verkauf von Wohnungen, Häusern und Mehrfamilienhäusern jedoch genauer anschaut, liegen sie alle im höheren Bereich.

So liegt die Maklercourtage in Bundesländern wie Hessen oder Bremen bei circa 5,95%, und in Bayern und Baden-Württemberg bei 7,14%.

Dieser Prozentanteil bezieht sich auf den Kaufpreis. Wenn also eine Immobilie in Bayern für einen Wert von 350.000 Euro verkauft wird, beträgt die Provision für den Makler insgesamt 24.990 Euro.

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Die Nachteile eines Maklers und einer Maklerprovision

Der Beruf des Maklers ist in Deutschland nicht geschützt. Das heißt, jeder der möchte, kann sich Makler nennen und diesen Beruf ausüben. Wer also einen Makler beauftragen will, muss sich auf seinen Instinkt oder Empfehlungen verlassen. Der Makler, der beauftragt wird, sollte über ausreichend Kenntnisse im Immobilienbereich verfügen. Tut er dies nicht, kann dies zu Ihrem Nachteil werden. Zum Beispiel dann, wenn es um die Erzielung eines optimalen Verkaufspreises geht.

Der Makler nimmt Ihnen zwar die Kommunikation mit den potenziellen Käufern ab, allerdings werden die Wege dadurch länger und der Ablauf komplizierter. Außerdem nehmen Makler bestimmte Immobilien nur ungern in ihr Portfolio auf. Dazu gehören vor allem problembehaftete Immobilien, da sich diese in ihren Augen nur schwer verkaufen lassen. Makler haben immer den Anspruch zu einem schnellen Abschluss zu kommen.

Der größte Nachteil allerdings ist die Höhe der Maklerprovision. Unabhängig davon, wer diese übernimmt, wird sie auf den Verkaufspreis mit aufgeschlagen. Je nach Wert des Objekts, kann diese also sehr hoch ausfallen.

Ein weiterer Nachteil ist die Dauer bei der Vermittlung des Verkaufsobjektes. Bis zu einem Verkauf können oft Monate ins Land gehen.

Funktioniert ein Immobilienverkauf auch ohne Makler?

Natürlich ist es keine Pflicht, einen Makler zu beauftragen. Gerade wegen der hohen Maklerprovision schrecken viele vor einer Beauftragung zurück.

In diesem Fall wird der Verkauf meistens selbst probiert. Allerdings ist dies sehr aufwändig. Alle Unterlagen, die ein möglicher Käufer sehen will, müssen selbst organisiert und erstellt werden. Dazu gehört dann beispielsweise die Beschaffung einer Wohn- und Nutzflächenberechnung, ein aktueller Grundbuchauszug oder die Erstellung eines Energieausweises. Ein Exposé muss erstellt und die Vermarktung selbständig übernommen werden. Verkäufer, die sich im Immobilienbereich nicht auskennen, sind hier schnell überfordert.

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Immobilie an einen professionellen Immobilienankäufer zu verkaufen. Bei einem solchen Direktankauf, wie ihn Immobilienankauf Häupler anbietet, fällt für Sie keinerlei Maklerprovision an.

Informationen zur Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Ihre Immobilie, ganz egal ob Wohnung, Haus, Mehrfamilienhaus werden direkt durch Immobilienankauf Häupler angekauft. Hierbei wird Ihnen auf Wunsch ein Rundum – sorglos – Paket angeboten, dieses beinhaltet unter anderem eine kostenfreie Unterlagenbeschaffung.

Ein professioneller Immobilienankäufer übernimmt dabei die gleichen Leistungen, wie ein Immobilienmakler. Mit dem Unterschied, dass alles schneller und unkomplizierter abläuft.

Bei Immobilienankauf Häupler dauert ein Verkauf ihrer Immobilie im Durchschnitt zwischen vier und sechs Wochen. Dabei wird besonderen Wert auf Diskretion gelegt. Beispielsweise fällt das öffentliche inserieren, wie es bei einem Makler der Fall ist, komplett aus.

Wenn Sie Interesse an einem provisionsfreien Verkauf Ihrer Immobilie haben, können Sie gerne Ihre Immobilie individuell bewerten lassen. Füllen Sie ganz einfach unser Bewertungsformular aus und Sie erhalten innerhalb von 24h eine erste Einschätzung Ihrer Immobilie per Mail. Im Anschluss vereinbaren wir einen Besichtigungstermin Ihrer Immobilie vor Ort.

Oder lassen Sie Ihre Immobilie direkt bewerten:

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