Hausübergabeprotokoll für Verkauf oder Vermietung: Wichtige Tipps, Ablauf der Hausübergabe + PDF

Das Hausübergabeprotokoll ist ein Dokument, welches zur Übergabe zwischen Vermieter und Mieter als auch zwischen Verkäufer und Käufer gleichermaßen wichtig ist. Hier werden bestimmte Details nach dem Termin beim Notar genauestens dokumentiert, festgehalten und unterzeichnet. Worum es sich genau handelt, was das Formular beinhaltet und weitere Details lesen Sie in diesem Beitrag. Wir haben für den Verkauf der Immobilie, sowie auch die Vermietung Ihrer Immobilie kostenlose Vorlagen zum Download erstellt.

Inhaltsverzeichnis

In einem Hausübergabeprotokoll wird, unabhängig davon ob es sich um eine Übergabe zwischen Vermieter und Mieter oder Verkäufer und Käufer handelt, der Zustand des Hauses umfangreich notiert.
Die Adresse der Immobilie sowie die Daten der jeweilligen Parteien werden zuerst eingetragen. Mängel können dokumentiert und schriftlich festgehalten werden oder ein Kreuz für „Frei von Mängeln“ gesetzt werden.
Für jeden einzelnen Raum, sowie Flur gibt es eigene Spalten und Bereiche. Die Garage, der Keller und der Garten (soweit diese vorhanden sind), werden ebenfalls erwähnt. Zudem werden Zählerstände wie z.B. Strom und Wasser und die Übergabe der Schlüssel eingetragen. Der genaue Zustand der Immobilie wird also in diesem Hausübergabeprotokoll festgehalten.
Dies kann zum Beispiel wichtig sein, wenn zum Zeitpunkt der Hausbesichtigung Möbel oder unfertige Arbeiten nicht genau auf den Zustand schließen ließen.
Ein Bücherregal, welches einen Schaden an der Wand abdeckte oder ein Teppich über einem Sprung im Fliesenboden, können im Anschluss für Überraschung sorgen.
Das Hausübergabeprotokoll ist also eine sinnvolle Absicherung für beide Parteien. Vermieter/Verkäufer sind so im Nachhinein nicht für Mängel zur Verantwortung zu ziehen, welche beim Übergabezeitpunkt gar nicht existierten. Mieter hingegen können nicht zu Schadensersatz von etwaigen Mängeln belangt werden, welche beim Zeitpunkt der Übergabe bereits existierten. Käufer sichern sich ebenfalls gegen versteckte Mängel ab.
Somit wird eine faire Lösung für alle Parteien geboten!
 
Übergabe-Haus-Mieter-Schlüssel

WIe läuft eine Hausübergabe ab?

Wird ein Haus an einen neuen Eigentümer oder Mieter übergeben, so kommt das Übergabeprotokoll ins Spiel. Nach Abschluss des Kaufvertrages oder der Mietvertragsunterzeichnung, vereinbaren die Vertragsparteien einen Termin zum Übergabetermin.
Bei einer Vermietung, sowie bei einem Verkauf erfolgt die Protokollierung bei Schlüsselübergabe. Sollte der Eigentümer noch eine Beseitigung bestehender Mängel anstreben, passiert dies bevor ein Übergabeprotokoll erstellt wird. Nachdem die Renovierungsarbeiten abgeschlossen wurden und Mängel oder etwaige Schwachstellen am Gebäude vollständig beseitigt wurden, erst dann erfolgt die Protokollierung des Hausübergabeprotokolls. Kontrollieren Sie, ob die letzten Renovierungen und Mängel, ebenfalls im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, mit Angabe der anschließenden Beseitigung. In aller Regel findet die Übergabe an den neuen, bei Immobilienverkauf, nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und nach Zahlung des Kaufpreises statt. Steht eine Vermietung im Raum so findet die Übergabe der Schlüssel, bei Auszug der alten Mieter sowie bei Einzug der neuen Mieter statt.
Zum Zeitpunkt der Übergabe wird das Haus noch einmal begangen und alles kann bis ins Detail begutachtet werden. Im Hausübergabeprotokoll können Mängel oder auch eine Mängelfreiheit festgehalten werden. Zudem erfolgt bei Verkauf eine Überprüfung der Objektunterlagen und Dokumente. Bei Vermietung hingegen ist das Hausübergabeprotokoll notwendig wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht. Wurde ein Makler beauftragt, erledigt meist dieser die Übergabe und somit auch die Erstellung von einem Übergabeprotokoll beim Hausverkauf. Dieser kann auch gut als Zeuge dienen und man kann diesen im Übergabeprotokoll aufnehmen, um eine Streitigkeit in Nachgang leicht aus der Welt zu schaffen.

Tipp! Sollte es sich um ein älteres Objekt handeln ist es ratsam das Haus professionell inspizieren zu lassen und von einem Fachmann zum Beispiel, den Dachstuhl, Leitungen oder Rohre überprüfen zu lassen. Bestehen hier Mängel, kann dies meist von Laien nicht erkannt werden und der Ärger ist danach groß!

Wer haftet nach Hausübergabe beim Kauf?

Entdeckt der neue Besitzer einen Mangel nachdem der Hauskauf abgschlossen wurde, muss er dem Vorbesitzer eine sogenannte arglistige Verschwiegenheit nachweisen können. Das bedeutet er muss darlegen das der Verkäufer zum Tag der Übergabe bzw. zum Zeitpunkt des Immobilienverkaufs bereits von dem Schaden wusste und diesen wissentlich verschwiegen hat. Kann er dies, haftet der Verkäufer und es besteht die Möglichkeit, sogar vom Kaufvertrag zurückzutreten oder vom Verkäufer dafür eine Preisminderung zu bekommen.
Kann man dem Verkäufer keinen arglistig verschwiegenen Mangel nachweisen so sind die Kosten vom Käufer zu tragen und eine Preisminderung oder gar Kaufrückabwicklung ist nicht möglich.
 

Wer haftet für Schäden bei Vermietung?

Handelt es sich um eine vermietetes Haus ist zuerst einmal zu unterscheiden, ob es sich um einen tatsächlichen Schaden/Mangel handelt oder lediglich um eine natürliche Abnutzung/Verschleiß.

Zu den gängigen Verschleißerscheinungen einer Immobilie gehören:

  • Oberflächliche Abnutzung oder leichte Kratzer im Bodenbelag

  • Fliesen, welche Farbveränderungen aufweisen (altersbedingt, durch Abnutzung oder Sonneneinstrahlung)

  • Die altersbedingte Abnutzung von sanitären Anlagen/Einrichtungen

  • Spuren von Bildern wie Nägel oder durch Nägel verursachte Löcher in den Wänden

  • Farbveränderung der Wände aufgrund von Bildern

Nicht zur normalen Abnutzung gehören beispielsweise:

  • Nikotinbelag an Wänden

  • Brandlöcher oder Brandspuren

  • rissige Tapeten oder Löcher darin

Im Falle eines Schadens bei Auszug der aktuellen Mieter ist das Protokoll vom Einzug heranzuziehen. Sind Schäden hinzu gekommen so werden diese in der Regel, mit der geleisteten Kaution beglichen. Der Mieter erhält die Rückzahlung der Kaution, abzüglich der Summe des entstandenen Schadens. Der Vermieter, muss nach Abschluss des Mietverhältnisses die Kaution, an die Mieter, überweisen.
Handelt es sich um einen Verschleiß oder um eine Abnutzung der Immobilie ist es nicht dem Mieter zur Last zu legen, sondern dem Vermieter.

Was beinhaltet das Hausübergabeprotokoll?

Die Objektdaten, sowie die vollständige Adresse des Objektes gehört ins Übergabeprotokoll. Zudem wird das Übergabedatum, Zeit der Übergabe uvm. vermerkt. Da eine Übergabe an einen neuen Eigentümer bei Verkauf und selbstverständlich auch an die neuen Mieter bei einer Vermietung erfolgen sollte, haben wir für Sie zwei getrennte Mustervorlagen zum Download erstellt. Nachfolgend eine Auflistung, welche Punkte bei einer Vermietung und bei einem Verkauf wichtig sind:

Das Hausübergabeprotkoll zwischen Käufer und Verkäufer beinhaltet, folgende Punkte:

  • Adresse des Übergabeobjektes
  • Kontaktdaten von Verkäufer und Käufer
  • Anlass der Übergabe (Einzug/Auszug)
  • Zeitpunkt der Hausübergabe
  • Mängelauflistung zu allen Räumen und Außenanlagen
  • Dokumentation der Zählerstände
  • Protokollierung der vollständigen Schlüsselanzahl
  • Übernommene Möbel
  • Vollständige Dokumentenübergabe und Fehlangaben
  • Sonstige Bemerkungen
  • Auflistung Zeugen (anwesenden Personen)
  • Unterschrift und Datum von Verkäufer und Käufer

Das Hausübergabeprotkoll zwischen Vermieter und Mieter beinhaltet, folgende Punkte:

  • Adresse des Mietobjektes
  • Alte und neue Anschrift der/des Mieter/s
  • Kontaktdaten des Vermieters
  • Anlass der Übergabe
  • Zeitpunkt der Hausübergabe
  • Dokumentation der Mängel aller Räume und Außenanlagen
  • Auflistung der Zählerstände (Stand an Versorgungsbetriebe weitergeben)
  • Protokollierung der vollständigen Schlüsselanzahl
  • Zeugen
  • Unterschrift von Vermieter und Mieter

Eine Pflicht oder eine bestimmte Vorgabe zum Hausübergabeprotokoll gibt es nicht. Weder der Mieter/Käufer, noch der Vermieter/Verkäufer sind in irgendeiner Art verpflichtet, dieses Formular mitzubringen oder auszufüllen. Da die Wichtigkeit jedoch nicht unterschätzt werden sollte, empfiehlt es sich immer ein Übergabeprotokoll zu erstellen.

Woher bekommt man ein Hausübergabeprotokoll?

Sie können ein Hausübergabeprotokoll, entweder bei Ihrem hiesigen Schreibwarenfachgeschäft vor Ort erwerben oder Sie nutzen die Möglichkeit unsere interaktive PDF-Voralge zu downloaden. Bei uns entstehen keinerlei Kosten, denn wir bieten die beiden Formulare für Vermietung oder Verkauf gratis als Mustervorlage zum Download an.

 

Tipp: Das Übergabeprotokoll für ein Haus, sollte zum exakten Zeitpunkt der Hausübergabe ausgefüllt, unterschrieben und ausgehändigt werden. Nehmen Sie sich Zeit für die Übergabe! Denn im Nachhinein, Schäden an der Immobilie zu erfassen, ergibt wenig Sinn. Zudem ist es wichtig, dass jede Vertragspartei, Mieter/Käufer oder Vermieter/Verkäufer, jeweils ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular erhält. Eine Ausfertigung bleibt beim Verkäufer /Vermieter und eine bekommt der Käufer /Mieter. Das Protokoll kann es auch in dreifacher Ausführung geben, sollte ein Immobilienmakler beauftragt wurde oder es Zeugen geben.

Hausübergabe-Mieter-Vermieter-

FAQ´s - Häufige Fragen

Bei Verkauf des Hauses bringt meist der Verkäufer ein Protokoll für Hausübergabe mit. Sollte es sich um eine Vermietung handeln, erstellt Ihr Vermieter dieses. Aber auch Mieter oder Käufer können auf die Protokollierung der Hausübergabe bestehen und dieses mitbringen. Wurde ein Immobilienmakler beauftragt, erledigt dieser meist die Protokollierung.

Ein Hausübergabeprotokoll wird meist bei Übergabe, nach Unterzeichnung des Kaufvertrages und Überweisung des Kaufpreises erstellt. Die Schlüsselübergabe und somit die Übergabe des Hauses, ist der Abschluss des Kaufprozesses. Bei Vermietung zählt ebenfalls, der Tag der Schlüsselübergabe und meist damit verbunden, der Beginn der Mietzeit.

Nein, eine Pflicht besteht nicht! Aber wir sprechen hierfür klar unsere Empfehlung aus, denn Unstimmigkeiten im Nachgang können hierdurch meist gut behoben werden.

 

 

Wichtige Details, die man in ein Übergabeprotkoll beim Immobilienverkauf aufnehmen sollte:

  • Name, beider Parteien
  • Datum der Übergabe
  • Aufführung aller Räumlichkeiten, plus Mängelangabe oder Ausschluss von Mängeln
  • Anzahl der Schlüssel
  • vollständige Dokumentenübergabe
  • Ablesung der Zählerstände
  • Angabe von Zeugen
  • Unterschrift, beider Parteien
  • Ausfertigung, für jede Partei

Nein, kostenpflichtig ist dieses nicht, auch nicht, wenn es von einem Makler erstellt wird. Das gehört zu den Leistungen, innerhalb der Provisionszahlung.

 

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